Planung und Verfahren
Im April 2016 wurde im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl der politische Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen, neu zu beraten und damit für voraussichtlich weitere 15 Jahre die Weichen für die Entwicklung der Stadt zu stellen. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist ein Projekt, das über mindestens drei Jahre die Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit beschäftigen wird. Mit der Begleitung des Planungsprozesses und der Flächennutzungsplanbearbeitung wurde das Dortmunder Planungsbüro plan-lokal beauftragt. Die Umweltprüfung erfolgt durch das Büro ökoplan aus Essen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, soziale Infrastruktur, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft und den Naturschutz u.a.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen deren städtebauliche Zielvorstellungen. Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 5 BauGB) und sind das Ergebnis eines politisch wie fachlichen Planungsprozesses. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan gleichzeitig die Grundlage für die Erarbeitung der Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) dar.
Kein unmittelbares Baurecht ableitbar
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB), da er den Innenbereich (§ 34 BauGB) im Verhältnis zum Außenbereich abgrenzt.
Begründung und Umweltbericht
Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden, die die Ziele und die Zwecke der Planung sowie deren wesentlichen und möglichen Auswirkungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst.
Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirkregierung) und der ortsüblichen Bekanntmachung (z. B. Amtsblatt, lokale Tagespresse) von jedem Interessierten eingesehen werden. Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt worden sind.
Planungsverfahren
Der Flächennutzungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Grob gliedert sich das Verfahren in folgende Phasen
- Erstellung des Vorentwurfs
- Erstellung des Entwurfs
- Erstellung der Beschlussfassung
- Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Brühl
- Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln
In verschiedenen Phasen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen.
Termine
Öffentliche Auftaktveranstaltung
Mittwoch, 29.03.2017
19.00 - 21.30 Uhr,
Clemens-August-Schule
Präsentation, pdf 4,5 MB
Protokoll, pdf 0,8 MB